Verwahrstück

Pakete, Kisten, Koffer und ähnliche Behältnisse,
die von Banken zur Aufbewahrung in ihren
Tresorräumen oder Stahlschränken entgegengenommen
werden. Die Stijcke müssen
so plombiert oder verschlossen sein, daß der
Inhalt nicht erkennbar und die Öffnung ohne
Verletzung des Verschlusses (der Plombe)
nicht möglich ist.

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