Bei Verzug der Rückzahlung einer Schuld zu
leistende, vom Verzugsdatum bis zur Begleichung
der Forderung berechnete, gesetzliche
oder vertragliche Zinsen, vgl. auch Überziehungszinssatz.
Bei Verzug der Rückzahlung einer Schuld zu
leistende, vom Verzugsdatum bis zur Begleichung
der Forderung berechnete, gesetzliche
oder vertragliche Zinsen, vgl. auch Überziehungszinssatz.
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