Vormerkungen (im Grundbuch)

Eine Vormerkung im Grundbuch ist für einen bedingten Rechserwerb bzw. Verlust. Dies heißt, dass ein Erwerbung, eine Übertragung, eine Beschränkung oder das Erlöschen grundbücherlicher Rechte erst mit der Erfüllung bestimmter Bedingungen in Kraft tritt.

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