Wechselkursmechanismus ll (WKM ll)

Vereinbarung zur wechselkurspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Euroraums und EU-Mitgliedstaaten, die den Euro einführen wollen, konkret die Festlegung des zulässigen Schwankungsbereichs der jeweiligen Wechselkurse zum Euro. Maximal dürfen die Kurse um ±15 % gegenüber dem Euro schwanken, es können aber auch engere Schwankungsbreiten festgelegt werden.

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