Wertsicherungsklausel

Klausel in Verträgen, die bestimmte Geldleistungen,
wie z.B. Mieten oder Versicherungsprämien,
an einen Parameter, wie z.B. den * Index
der Verbraucherpreise oder den Baukostenindex
bindet. Durch diese Valorisierung
soll der Nutzer der Geldleistung vor der Geldentwertung
geschützt werden.

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