unpfändbare Bezugsteile

Jene Teile des Einkommens von Privatpersonen, die bei * Gehaltsexekutionen neben dem
* Existenzminimum nicht gepfändet werden
dürfen. Darunter fallen z.B. Aufwandsentschädigungen,
Familienbeihilfen und die meisten
anderen Sozialleistungen.

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