DKB: 24 – 60 Monate Bindung erhalten ab sofort 3,00 % p.a.

Die DKB zählt mit einer Bilanzsumme von 121 Mrd. Euro zu den Top-20-Banken Deutschlands und ist vor allem als Kreditbank bekannt. Neben Krediten bietet sie Privatkunden auch Versicherungen, Girokonten, ein täglich fälliges Sparkonto und Festgeldkonten an. Einlagen sind durch die deutsche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro geschützt.

Die DKB, eine deutsche Bank, die leider nicht steuereinfach ist, hat beschlossen, die Zinsen für ihre Festgeldangebote zu erhöhen. Die Konten haben Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten. Die 12-monatige Bindung ist von dieser Zinsänderung nicht betroffen. Die Bindungen über 24, 36, 48 und 60 Monaten hingegen werden stärker davon beeinflusst.

Das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto der DKB erhält einen Zinssatz von 1,00 % p.a. und ist, wie auch die 12-monatige Bindung, von der Zinserhöhung ausgenommen. Bei den anderen Laufzeiten ist die Erhöhung jedoch umso deutlicher, denn sie beträgt ganze 1,00 Prozentpunkt für alle Laufzeiten. Kunden erhalten daher anstatt bisher 2,00 % nun 3,00 % p.a.

Die Mindesteinlagesumme beträgt 2.500 Euro. Die Zinsen werden quartalsmäßig abgerechnet und zum Jahresende gutgeschrieben.

Die DKB Sparkonten im Überblick:

LaufzeitZinssatz alt p.a.Zinssatz neu p.a.Erhöhung ProzentpunkteÄnderungsdatum
Täglich fällig0,400 %1,000 %0,60001.04.2023
12 Monate0,500 %2,500 %2,00028.04.2023
24 Monate2,000 %3,000 %1,00021.06.2023
36 Monate2,000 %3,000 %1,00021.06.2023
48 Monate2,000 %3,000 %1,00021.06.2023
60 Monate2,000 %3,000 %1,00021.06.2023

Das DKB Girokonto sollte an dieser Stelle ebenfalls erwähnt werden. Es handelt sich um ein kostenloses Konto, das bei einem monatlichen Eingang von 700 Euro zahlreiche Vorteile bietet, insbesondere für Personen, die sich häufig im Ausland aufhalten. Mit der DKB Karte ist, bei Aktivstatus, weltweites Bezahlen kostenlos! Weitere Informationen zum Girokonto finden Sie hier.

Die Selbstversteuerung der Zinsen ist auch ein Thema bei der DKB. Da der Hauptsitz der Bank im Ausland liegt, obliegt die korrekte Abführung der Kapitalertragsteuer (KESt) uns selbst.

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