EU setzt Bargeldobergrenze von maximal 10.000 Euro gegen Geldwäsche

In der EU wird künftig eine Obergrenze für Bargeldzahlungen eingeführt. Die Mitgliedsstaaten beschlossen heute in Brüssel eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeldtransaktionen sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Diese Bargeldobergrenze tritt in drei Jahren in Kraft, jedoch nicht für Transaktionen zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich mit dem Verkaufsgegenstand verbunden sind. Den nationalen Regierungen steht es zudem frei, eine niedrigere Obergrenze festzulegen.

Erweiterte Befugnisse für Finanzermittler

Die neuen Regelungen geben Finanzermittlungsstellen erweiterte Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu untersuchen, aufzudecken und verdächtige Transaktionen zu stoppen.

Neben Banken und Casinos sind künftig auch Händler von Luxusgütern und Anbieter von Kryptovermögenswerten ab bestimmten Beträgen verpflichtet, ihre Kunden zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu melden. Unter bestimmten Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten Transaktionen überwachen müssen.

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