Neue Widerrufsregeln für Fernabsatz-Finanzdienstleistungen ab Herbst 2026
Wer sein Sparkonto, Girokonto oder Wertpapierdepot online eröffnet oder eine Finanzdienstleistung per App abschließt, schließt einen Fernabsatzvertrag ab. Bisher regelt das Fern-Finanzdienstleistungsgesetz (FernFinG) solche Verträge, künftig übernimmt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) diese Aufgabe. Grundlage ist eine EU-Richtlinie aus 2023, die Österreich mit dem Mitte Juli 2026 beschlossenen Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) umsetzt. Ziel ist …
