Absonderungsanspruch

Absonderungsansprüche im Konkursverfahren
sind Pfandrechte und Rechte von Sicherungseigentümern.
Absonderungsberechtigt sind
Gläubiger, die einen konkurssicheren Anspruch
auf bevorzugte Befriedigung aus einem
bestimmten Massegegenstand haben.

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