Aufsichtskommissär

Bei jeder Landes-Hypothekenbank bestellt jedes Bundesland einen Aufsichtskommissär, welcher berechtigt ist, gegen Aufsichtsratbeschlüsse, die er für rechtswidrig hält oder die er für die Interessen und Sicherheiten des Landes als nachteilig erachtet, Einspruch mit aufschiebender Wirkung (= suspensives Vetorecht) zu erheben.

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