Bauspardarlehen

Nach Ablauf der Ansparzeit bzw. sofortiger
Einzahlung eines bestimmten Prozentsatzes
der * Vertragssumme (=Eigenmittel) hat der
Bausparer Anspruch auf ein Baus~ardarlehen.
von Eingängen aus Firmenzahlscheinen, POS< erlagscheinen, Daueraufträgen, Schecks zur Bauspardarlehen werden zumeist langfristig zum Kauf, Bau, Umbau von Baugründen, Häusern und Eigentumswohnungen zu einem überaus günstigen Zinssatz (seit Jahrzehnten 6 % p.a.) gewährt.

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