Exportgarantien

Bundesgarantien aufgrund des Ausfuhrförderungsgesetzes
zur Absicherung von Ausfällen
aus Exportgeschäften. Abgesichert werden
wirtschaftliche und politische Risiken, das Risiko
der ordnungsgemäßen Erfüllung des Exportgeschäftes
durch die Vertragspartner.

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