Körperschaften öffentlichen Rechtes, die ihre
Hoheitsvenvaltung in einem räumlich begrenzten
Teil des Staatsgebietes ausüben, nämlich
Bund, Länder und Gemeinden.
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Hoheitsvenvaltung in einem räumlich begrenzten
Teil des Staatsgebietes ausüben, nämlich
Bund, Länder und Gemeinden.
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