Neugeschäft

Für die EZB-Zinssatzstatistik (EZB) wird Neugeschäft definiert als alle zwischen dem privaten Haushalt oder dem nichtfinanziellen Unternehmen und der Bank während eines Berichtsmonats neu getroffenen Vereinbarungen. Unter Neuvereinbarungen fallen alle Verträge, Bedingungen und Modalitäten, die erstmals den Zinssatz einer Einlage oder eines Kredits festlegen und alle neu verhandelten Vereinbarungen in Bezug auf bestehende Einlagen und Kredite. Prolongationen sind somit – sofern sie nicht automatisch erfolgen, d. h. ohne aktive Mitwirkung des Kunden – ebenfalls Bestandteil des Neugeschäftes.

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