Ordnungsnormenausweis (ONA)

Der Ordnungsnormenausweis (ONA) stellt eine bankaufsichtliche Meldung (ONA-Meldung) im Rahmen des Risikoorientierten Meldewesens (ROM) dar. Er beruht auf § 74 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des Ordnungsnormenausweises   (ONA-V).

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