Pfandbrief

Jede Pfandbriefemission (eine sogenannte
Reihe) ist durch Liegenschaften besichert.
Das Geld aus der Emission darf nur zur Vergabe
von Hypothekardarlehen verwendet werden.
Die Grundstücke und Häuser der Darlehensnehmer
dienen als Sicherheiten für die
Pfandbriefinhaber. Darüberhinaus haften die
ausgebenden Banken zusätzlich mit ihrem gesamten
Vermögen,, , bei den Landeshypos
auch noch das jeweilige Bundesland.

oder: Die von einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut ausgegebenen Schuldverschreibungen sind Pfandbriefe, wenn zu ihrer Deckung nach Maßgabe der Vorschriften des Pfandbriefgesetzes1927 Hypotheken bestimmt sind. Pfandbriefe sind festverzinsliche, auf Inhaber lautende Wertpapiere und dienen zur Refinanzierung von Hypothekardarlehen (Deckungsdarlehen). Die Emission von Pfandbriefen ist in Österrreich nur der Pfandbriefstelle, den Landes-Hypothekenbanken und zwei privatrechtlichen Instituten (CA und ÖCI) gestattet. Die ersten Pfandbriefe führte Friedrich der Große 1769 in Schlesien ein.

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