Risikominderung

(Risikomindernde Verfahren, Risk Mitigation, lat. mitigare= aufweichen, lindern) Beim Kreditrisiko eine Reihe von Methoden, mit deren Hilfe eine Bank sich teilweise gegen die Rückzahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers schützen kann, beispielsweise durch Hereinnahme von Garantien oder Sicherheiten oder durch den Erwerb von Sicherungsinstrumenten. 
Beim Operationalen Risiko, das sich ja nur bis zu einem gewissen Grad â??vermindernâ?? lässt, ist hier die entgeltliche Übertragung von Risiken auf Dritte, etwa auf Versicherungen oder Outsourcing-Anbieter gemeint. Bankaufsichtlich steht dabei im Vordergrund, dass ein vorhandenes Risiko durch eine solche Maßnahme nicht nur scheinbar, sondern effektiv übertragen wird, d. h. dass im Schadensfall die Leistung einer Versicherung ausreichend schnell zur Verfügung steht oder Verträge mit Bankexternen rechtlich entsprechend ausgestaltet sind. 

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