Sparkasse

engl.= savings bank, franz.= caisse d’epargne;
Juristische Personen des privaten Rechts, grundsätzlich ohne Eigentümer und Gesell- 1
schafter (Ausnahme: * Sparkassen-Aktiengesellschaft).
Die Sparkassen sind als privatrechtliche
Vereine (‚ Vereinssparkassen, wie z.6. die
Erste Bank) oder mit der Gemeinde als Haftungsträger
Y Gemeindesparkassen, wie z. B.
die Vorgängerin der Bank Austria – die Zentralsparkasse
der Gemeinde Wien -) gegründet
worden. Die Sparkassen betreiben aufgrund
des Bankwesengesetzes alle Arten von *Bankgeschäften
und sind Universalbanken.

oder: Sparkassen sind Kreditinstitute, die sich auf die Sammlung von Spareinlagen und die Gewährung von Darlehen und Krediten spezialisiert haben. Grundsätzlich kann zwischen Vereinssparkassen, die von Privatpersonen gegründet wurden, und Gemeindesparkassen, die von Gemeinden gegründet wurden, unterschieden werden. Sparkassen werden zunehmend in der Rechtsform von Aktiengesellschaften geführt.

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