Festsetzung der Valuta (des Valutatages). Gemäß
Bankwesengesetz erfolgt die Valutierung
von Einlagen und Privatkreditrückzahlungen
spätestens mit dem ersten Werktag (auch
Samstag), der dem Einzahlungstag folgt (5 37
BWG).
Festsetzung der Valuta (des Valutatages). Gemäß
Bankwesengesetz erfolgt die Valutierung
von Einlagen und Privatkreditrückzahlungen
spätestens mit dem ersten Werktag (auch
Samstag), der dem Einzahlungstag folgt (5 37
BWG).
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