ergänzende Eigenmittel

Teil der Eigenmittel, die dem Kreditinstitut ent-weder nur auf Zeit zur Verfügung gestellt wurden
(*nachrangiges Kapital, *Ergänzungskapital)
oder aus mobilisierbaren Reserven – vor allem
in Wertpapieren und Liegenschaften – resultieren.
Sie dürfen maximal so hoch wie das
*Kernkapital sein.

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