Probleme mit der Rocket Lebensversicherung der ERGO Versicherung

Die ÖVAG Bad Bank, welche seit Anfang Juli 2015 besteht macht zum ersten Mal von sich reden. Die Abbaueinheit nennt sich immigon portfolioabbau ag und ist dafür verantwortlich, dass ÖVAG-Anleihebesitzer Zweifel bekommen, ob denn die begebenen Anleihen zum Fälligkeitszeitpunkt auch tatsächlich zurückbezahlt werden können?!

Was ist passiert? Warum gibts hier Zweifel?

Die ERGO Versicherung hieß früher Victoria Volksbanken Versicherung und hatte indexgebundene Lebensversicherungen im Programm, welche sie Rocket I, Rocket II, etc. nannte. Das zugrundelegende Wertpapier dieser indexgebundenen Lebensversicherung war einzig und alleine die ÖVAG-Anleihe. Vertrieben wurden diese Lebensversicherungen über die bestehenden Vertriebsstrukturen der lokalen Volksbanken in ganz Österreich. Problem ist nun, dass die Produkte als „sicheres Investment“ vertrieben wurden und aktuell die ERGO Versicherung die Rocket-Versicherungsnehmer darüber informiert, dass es zu Abschlägen bzw. Ausfällen kommen könnte und das „garantiert“ doch ein wenig anders zu verstehen ist. Das weckt natürlich Unmut und der VKI ist bereits hellhörig geworden, was es denn nun hier auf sich hat.

Fakt ist, dass die ERGO Versicherung die Versicherungsnehmer angeschrieben hat, dass sich der Schuldner der Anleihe geändert hat und dies nun die immigon portfolioabbau ag ist. Dazu wurden Bedenken seitens der ERGO Versicherung geäußert, dass die Immigon bei Fälligkeit der Anleihen zahlungsunfähig sein könnte. Dies möchte auch die Immigon verhindern und hat über die ERGO Versicherung ein Rücknahmeangebot gemacht. Wer dieses Rücknahmeangebot annimmt hat einen teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals aber garantiert. Wer es nicht annimmt, bei dem könnte der Verlust am Tag X nochmals deutlich höher sein.

Was meint der VKI dazu?

Dem VKI passt dies natürlich gar nicht und hat auf seiner Website verbraucherrecht.at bereits die wichtigsten Punkte gesammelt und fordert Versicherungsinhaber dazu auf, diese ihre persönlichen Umstände des Falls bekanntzugeben, damit der VKI die wichtigsten Fakten sammelt und die weitere Vorgehensweise überlegt.

Der VKI prüft unter anderem, ob es denn eine systematische Fehlberatung quer über die regionalen Volksbanken gegeben habe und falls ja, dann würde der VKI 4 potentielle Haftungsgegner sehen, die für einen etwaigen Verlust gerade stehen müssten:

„die ERGO Versicherung, die sich das Handeln der als Versicherungsagenten tätigen Volksbanken zurechnen lassen muss;
die örtlichen Volksbanken, die eine Haftung für falsche Beratung dann auch trifft, wenn sie gegenüber dem Kunden als „Versicherungsmakler“ aufgetreten wären;
die Immigon, die für die Rückzahlung der Anleihen bei Vertragsablauf haftet, die aber versucht, alle Finanzinstrumente bis 2017 abzuwickeln – d.h. verschiedene Rückkaufsangebote machen wird;
die Volksbank Wien-Baden, bei der man uU – diese Frage wird vom VKI derzeit noch geprüft – Ansprüche auf Sicherstellung von Forderungen gegen die Immigon hat, die man aber nur binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung der Eintrag der Spaltung am 4.7.2015 im Firmenbuch geltend machen kann.“

Auf jeden Fall dürfte es in den nächsten Monaten im Fall der Rocket Lebensversicherungen noch mehr als spannend werden! Weitere spannende Quellen und lesenswerte Berichte zu diesem Fall finden sich unter anderem:

 

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