Kreditbürgschafisgesellschaft

In einzelnen Bundesländern von Kreditinstituten
und der Wirtschafiskammer errichtete Gesellschaft,
welche die Bürgschaft für Kredite
eines Geldinstitutes an Klein- und Mittelbetriebe
der gewerblichen Wirtschaft übernimmt.
Damit sollen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme
aufgrund fehlender Sicherheiten
vermieden werden

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