EU-Geldwäschegesetz: Bargeldzahlungen über 10.000 Euro verboten ab 2026

Die Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten haben sich auf verschärfte Geldwäschebestimmungen geeinigt, die ab Mitte 2026 gelten sollen. Ein zentraler Punkt dieser neuen Vorschriften ist das Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro in der gesamten EU. Es wird aber noch mehr Veränderungen geben und betrifft unter anderem auch Krypto-Dienstleister und Fußballklubs.

Österreich, das Land der Bargeldfreunde

Die Freude in Österreich, einer Bargeld-Hochburg neben Deutschland, ist überschaubar. Unser Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) erklärt, dass man sich gegen Bargeldobergrenzen ausgesprochen habe, jedoch im Interesse des Gesamtpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zugestimmt habe. Die Obergrenze gilt ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen, nicht für private Transaktionen.

Obergrenze nur für B2B-Bereich – Private keine Obergrenzen

Die festgelegte Obergrenze betrifft Zahlungen zwischen Unternehmen (B2B) sowie Zahlungen von Unternehmen an Verbraucher (B2C). Damit müssen beispielsweise Autohändler, bei einem Verkauf über 10.000 Euro, bargeldlose Zahlungsmethoden akzeptieren. Privatpersonen können jedoch weiterhin Barzahlungen für Gebrauchtwagen vornehmen. Die Umsetzung der Verordnung wird frühestens im dritten Quartal 2026 erwartet.

EU-weite Regulierung und schärfere Kontrolle von Kryptowährungen

Die EU-Verordnung führt zu einer Vollharmonisierung der Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Einrichtung der Anti-Geldwäsche-Behörde (Amla) soll die Koordination verbessern und schließt nationale Schlupflöcher. Kryptowährungen und Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro werden intensiver überwacht.

Auswirkungen auf Luxusgüter und Profifußballgeschäft

Die verschärften Regeln gelten auch für den Handel mit Luxusgütern wie Schmuck, Juwelen, Luxusfahrzeugen, Privatjets und Jachten. Das milliardenschwere Profifußball-Business, insbesondere Investitionen aus Nicht-EU-Ländern, wird ebenfalls unter die Lupe genommen, da es als potenzielles Einfallstor für Geldwäsche identifiziert wurde.

Optimierung des „wirtschaftlichen Eigentümerregisters“

Teil des Gesetzespakets ist auch die Optimierung des „wirtschaftlichen Eigentümerregisters“, um klarzustellen, wem Vermögenswerte zuzuordnen sind. Unternehmenseigentümer mit einem Anteil von mindestens einem Viertel müssen EU-weit registriert werden.

Abonnieren
Benachrichtige mich zu:
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
0
Hinterlasse einen Kommentarx