OGH Entscheidung: BAWAG PSK: Kontoumstellung unzulässig

Der VKI hat eine spannende Entscheidung beim OGH erwirkt. 2016 wurden zahlreiche Konto-Kunden der BAWAG P.S.K. angeschrieben mit dem Hinweis, dass ihr bisheriges Konto umgestellt wird und das bisherige Kontomodell eingestellt wird. Es gab mehrere Punkte in diesem Schreiben, die den Konsumentenschützern nicht gefiel und so war es kein Wunder, dass der VKI den Gang vor Gericht wählte.

  • Was ändert sich für die Kunden?
  • Welche Entgelte fallen in Zukunft an?

Der OGH gab dem VKI recht, denn die angebliche Ersparnis traf nicht auf alle Kunden zu. Die Realität war jedoch so, dass die bisherigen Leistungen sich drastisch änderten oder eben auf ein teureres Kontomodell umgestiegen werden musste.

Jetzt hat der VKI gewonnen, nur was heißt das für die betroffenen Kunden? Jene die umgestiegen sind auf ein anderes Kontomodell der BAWAG P.S.K. oder die zu einem Mitbewerber gewechselt sind? Nun, das war nicht Teil des Gerichtsverfahrens, doch der VKI ist der Meinung, dass die Betroffenen Geld zurück fordern können. Wie das funktionieren soll und an wen man sich dazu melden kann, das ist leider offen. Der VKI berät hier aber sicherlich gerne, wie es nun weitergeht.

Mehr zum Thema auf der Website des VKI:

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