Easybank AGB von VKI geklagt und 16 Bestimmungen wurden als gesetzwidrig eingestuft – nicht rechtskräftig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die easybank wegen mehrerer Klauseln in deren Geschäftsbedingungen geklagt. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun unter anderem Vertragsbestimmungen zum Abrechnungsentgelt im Todesfall, zu den Sorgfaltspflichten des Karteninhabers und zur Meldeverpflichtung bei Verlust der Karte für unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die easybank …