Negative Kreditzinsen: Banken sagen NEIN – VKI meint JA

Sofern kein Kredit mit fixen Zinsen vorliegt, gibt es bei einem laufenden Kredit variable Kreditzinsen, welche sich nach einem Referenzzinssatz richten. Beliebte Referenzzinssätze sind hier der EURIBOR bzw. die SMR, welche im April 2015 von der UDRB abgelöst wurde. Nun passiert es, dass diese Referenzzinsätze gegen Null gehen und sogar darüber hinaus, wie die aktuelle Entwicklung des 3 Monats-Euribors zeigt, der im Moment bei -0,013 % steht.

Auch wenn es noch nicht so weit ist, so kommt langsam bei den Banken die Frage auf, was tun, wenn der jeweilige Referenzzinsatz im Minus liegt und sich daraus negative Kreditzinsen für die Kreditnehmer ergeben laut dem jeweiligen Kreditvertrag? Die Banken rüsten sich hier so, dass sie bei neuen Kreditverträgen explizit festhalten, dass die Kreditzinsen nicht negativ werden können. Bei bestehenden Verträgen versendet so manche Bank nun ein Schreiben welches ähnlich wie dieses klingen könnte:

„Bei Vertragsabschluss war die aktuelle Marktsituation nicht vorhersehbar. Es war aber davon auszugehen, dass der Indikator jedenfalls immer einen positiven Wert aufweist. Der Vertrag enthält keine Regelung, wie mit negativen Indikatoren umzugehen ist. Diese Vertragslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung derart zu schließen, dass der Wert des Indikators zumindest mit Null angenommen wird.“

In diesem Fall wird jedenfalls der vertraglich vereinbarte Aufschlag verrechnet über 0. Heißt auf der anderen Seite, auch wenn der Indikator bei -3 % liegen sollte und der vereinbarte Aufschlag 0,125 % beträgt, so gäbe es nicht -2,875 % sondern Kreditzinsen in der Höhe von +0,125 %.

Eine andere Meinung vertritt der VKI, welcher meint, dass es sehr wohl möglich ist, dass es negative Kreditzinsen gibt und somit Kreditnehmer von der Bank Zinsen für ihre Kredite erhalten. Der VKI sagte gegenüber mehreren Zeitungen, dass sie die Lage beobachten und gegebenenfalls auch den Klagsweg bestreiten, um hier Klarheit zu verschaffen.

Die Kleine Zeitung verwies in einem Artikel darauf, dass frühere Gerichtsentscheidungen und Gesetze zu Gunsten der Banken ausgelegt werden könnten:

„Bei Altverträgen ist die Sache aber haarig. Die Banken argumentieren mit dem Wesen des Kredits als „entgeltliches Geschäft“ sowie mit dem Paragrafen 988 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Dort steht, dass das Entgelt in „vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen“ besteht. Außerdem verweisen mehrere Geldinstitute auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, der einst feststellte, dass umgekehrt auch Sparzinsen nie unter null sinken können. Dies müsse nun umgekehrt auch beim Kredit gelten.“

Man darf gespannt sein, wie Banken, Kreditnehmer und VKI & Co in den nächsten Monaten mit dem Thema negative Kreditzinsen umgehen werden, denn das Thema birgt unheimlichen Sprengstoff für grundlegende Veränderungen in der Beziehung von Bank-Kunde.

 

 

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