ÖAMTC Kreditkarten: VKI holt Gebühren der Kunden zurück!

Manchmal lohnt es sich mit den Banken zu streiten, so gibt es für so manchen BAWAG P.S.K. Kunden etwas zu holen, z. B. für all jene die schon länger eine ÖAMTC Kreditkarte besitzen bzw. besaßen. Die Karte konnte bis 30. April 2019 dort beantragt werden.

40,00 Euro zurück für ÖAMTC Kreditkarte

Kunden der Co-branded ÖAMTC Kreditkarte (Preisblatt Stand 01.01.2016 und später) erhalten über den VKI eine pauschale Abgeltung von 40 Euro für das verrechnete Kartenentgelt und/oder dem Barauszahlungsentgelt sowie verrechnete Mahnspesen zurück.

Weitere Gebühren zurück holen: Rechtsfallbearbeitung, Ersatzkarte, Todesfallgebühr

Auch andere Gebühren holt der VKI für die betroffenen Kunden bzw. auch deren Erben zurück. Betroffen sind folgende Gebühren, die vom 01.07.2016 bis 31.12.2021 verrechnet wurden:

  • Entgelt für Rechtsfallbearbeitung EUR 100,00
  • Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte EUR 8,12
  • Abrechnungsentgelt Todesfall EUR 150,00 

Manipulationsentgelte bis 30.06.2020, die für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen außerhalb der EU oder in andere Währungen als Euro verrechnet wurden.

Wer kann mitmachen?

Sie sind teilnahmeberechtigt, wenn Sie bei der BAWAG P.S.K. oder easybank ein Konto (Online- oder Girokonto) oder einen Verbraucherkredit abgeschlossen oder ein anderes Produkt (Kreditkarte, Wertpapier, etc.) erworben haben und Ihnen zumindest eine der oben angeführten Gebühren verrechnet wurde.

Wer mitmachen möchte, der findet auf der Website des VKI mehr Informationen:

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